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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen

Theodor Preiswerk, Einzelunternehmen, Bopserwaldstraße 55, 70184 Stuttgart

(nachfolgend „PREISWERK“)

1.und seinen Kund:innen.

Das Angebot richtet sich überwiegend an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

1.In Einzelfällen können Leistungen auch gegenüber Verbraucher:innen (§ 13 BGB)

erbracht werden.

2.Abweichende Geschäftsbedingungen der Kund:innen finden keine Anwendung, es

sei denn, PREISWERK stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.PREISWERK erbringt kreative und strategische Dienstleistungen, insbesondere in

den Bereichen:

Branding & Markenentwicklung

Webdesign & digitale Konzepte

Fotografie & Videoproduktion

Creative Direction

Social Media & Content

Eventorganisation

Musik- und Imagevideos

Strategische Beratung

2.Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem individuell

vereinbarten Angebot bzw. Vertrag.

3.PREISWERK schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen, gestalterischen oder

werblichen Erfolg, sondern ausschließlich die vereinbarte Dienstleistung.

1.Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot

dar.

2.Ein Vertrag kommt zustande durch:

ein individuelles Angebot von PREISWERK

und dessen Annahme durch die Kund:innen (schriftlich, per E-Mail oder

konkludent).

3.Kontaktaufnahmen über Website, Social Media, E-Mail oder mündlich dienen

ausschließlich der Vertragsanbahnung.

  • 1.Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  • 2.Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur

  • Zahlung fällig.

  • 3.PREISWERK ist berechtigt, Vorkasse, Abschlagszahlungen oder Teilrechnungen zu

  • verlangen.

  • 4.Bei Zahlungsverzug ist PREISWERK berechtigt, weitere Leistungen bis zum

  • vollständigen Zahlungseingang auszusetzen. Es gelten die gesetzlichen

  • Verzugszinsen.

1.Kund:innen sind verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen

Inhalte, Informationen, Materialien, Produktionsmittel und Freigaben rechtzeitig

bereitzustellen.

2.Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht

zulasten von PREISWERK.

3.PREISWERK haftet nicht für verpasste Deadlines, soweit diese auf eine

unzureichende Mitwirkung der Kund:innen zurückzuführen sind.

4.Bei wiederholter oder erheblicher Verletzung der Mitwirkungspflichten ist

PREISWERK berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu beenden und den

vollen vereinbarten Betrag abzurechnen.

1.Nutzungsrechte an den erbrachten Leistungen gehen erst nach vollständiger

Zahlung auf die Kund:innen über.

2.Sofern nicht anders vereinbart, werden einfache, zeitlich und räumlich

unbegrenzte Nutzungsrechte eingeräumt.

3.Eine Weitergabe, Unterlizenzierung oder Bearbeitung durch Dritte bedarf der

vorherigen schriftlichen Zustimmung von PREISWERK.

4.PREISWERK ist berechtigt, die erbrachten Leistungen zeitlich unbegrenzt als

Referenz (z. B. Website, Social Media, Portfolio) zu nutzen, sofern nicht ausdrücklich

etwas anderes vereinbart wurde.

1.PREISWERK haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2.Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet PREISWERK nur bei Verletzung wesentlicher

Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen

Schaden.

3.Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Umsätze, Reichweite oder

sonstigen wirtschaftlichen Erfolg ist ausgeschlossen.

4.Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

1.Verträge können von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.

2.Im Falle einer vorzeitigen Kündigung durch die Kund:innen ist PREISWERK

berechtigt,

bereits erbrachte Leistungen nach Aufwand abzurechnen und

eine angemessene Entschädigungspauschale zu verlangen.

3.Bereits geleistete Zahlungen werden nicht erstattet.

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