Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
Theodor Preiswerk, Einzelunternehmen, Bopserwaldstraße 55, 70184 Stuttgart
(nachfolgend „PREISWERK“)
1.und seinen Kund:innen.
Das Angebot richtet sich überwiegend an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
1.In Einzelfällen können Leistungen auch gegenüber Verbraucher:innen (§ 13 BGB)
erbracht werden.
2.Abweichende Geschäftsbedingungen der Kund:innen finden keine Anwendung, es
sei denn, PREISWERK stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.PREISWERK erbringt kreative und strategische Dienstleistungen, insbesondere in
den Bereichen:
Branding & Markenentwicklung
Webdesign & digitale Konzepte
Fotografie & Videoproduktion
Creative Direction
Social Media & Content
Eventorganisation
Musik- und Imagevideos
Strategische Beratung
2.Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem individuell
vereinbarten Angebot bzw. Vertrag.
3.PREISWERK schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen, gestalterischen oder
werblichen Erfolg, sondern ausschließlich die vereinbarte Dienstleistung.
1.Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot
dar.
2.Ein Vertrag kommt zustande durch:
ein individuelles Angebot von PREISWERK
und dessen Annahme durch die Kund:innen (schriftlich, per E-Mail oder
konkludent).
3.Kontaktaufnahmen über Website, Social Media, E-Mail oder mündlich dienen
ausschließlich der Vertragsanbahnung.
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1.Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
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2.Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur
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Zahlung fällig.
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3.PREISWERK ist berechtigt, Vorkasse, Abschlagszahlungen oder Teilrechnungen zu
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verlangen.
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4.Bei Zahlungsverzug ist PREISWERK berechtigt, weitere Leistungen bis zum
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vollständigen Zahlungseingang auszusetzen. Es gelten die gesetzlichen
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Verzugszinsen.
1.Kund:innen sind verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen
Inhalte, Informationen, Materialien, Produktionsmittel und Freigaben rechtzeitig
bereitzustellen.
2.Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht
zulasten von PREISWERK.
3.PREISWERK haftet nicht für verpasste Deadlines, soweit diese auf eine
unzureichende Mitwirkung der Kund:innen zurückzuführen sind.
4.Bei wiederholter oder erheblicher Verletzung der Mitwirkungspflichten ist
PREISWERK berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu beenden und den
vollen vereinbarten Betrag abzurechnen.
1.Nutzungsrechte an den erbrachten Leistungen gehen erst nach vollständiger
Zahlung auf die Kund:innen über.
2.Sofern nicht anders vereinbart, werden einfache, zeitlich und räumlich
unbegrenzte Nutzungsrechte eingeräumt.
3.Eine Weitergabe, Unterlizenzierung oder Bearbeitung durch Dritte bedarf der
vorherigen schriftlichen Zustimmung von PREISWERK.
4.PREISWERK ist berechtigt, die erbrachten Leistungen zeitlich unbegrenzt als
Referenz (z. B. Website, Social Media, Portfolio) zu nutzen, sofern nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart wurde.
1.PREISWERK haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2.Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet PREISWERK nur bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen
Schaden.
3.Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Umsätze, Reichweite oder
sonstigen wirtschaftlichen Erfolg ist ausgeschlossen.
4.Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
1.Verträge können von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
2.Im Falle einer vorzeitigen Kündigung durch die Kund:innen ist PREISWERK
berechtigt,
bereits erbrachte Leistungen nach Aufwand abzurechnen und
eine angemessene Entschädigungspauschale zu verlangen.
3.Bereits geleistete Zahlungen werden nicht erstattet.